Nutzungsverzicht: Örtlicher Geltungsbereich

Der wirtschaftliche Nutzungsverzicht des Waldes beschränkt sich auf das Gemeindegebiet der Stadt Schaffhausen vor der Eingemeindung von Hemmental. Zudem auf den von den Schaffhauser Forstorganen bewirtschafteten Teil des Neuhauser Waldes bis zum Galgenbuck, sowie den kantonalen Geissbergwald.

Die genauen Grenzen sollen innerhalb der Landschaft sinnvoll sein, und werden in Zusammenarbeit mit den Behörden festgelegt.

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